Update: 07.04.2022 14:20
Aktuelle Ermittlungen des Verkehrskommissariats der Polizei Rhein-Erft-Kreis haben am Donnerstagmittag (7. April) neue Details in dem Verfahren gegen den betroffenen 51-Jährigen erbracht.
Seit 13 Uhr liegen belastbare Hinweise vor, dass es sich – entgegen einer ersten Information – bei der den Polizisten vorgelegten Gurtbefreiung doch um ein echtes Dokument handelt. Diesen Ermittlungsstand wird die Polizei zeitnah der Staatsanwaltschaft mitteilen, die dann über eine Einstellung des Verfahrens entscheiden wird.
Erstmeldung: 07.04.2022 12:01
Die Polizei wird dem 51-Jährigen das Dokument zeitnah wieder aushändigen und bedauert die für ihn entstandenen Umstände.
Polizisten haben am Mittwochmittag (6. April) bei einer Verkehrskontrolle in Wesseling Fälschungsmerkmale auf einem vom Betroffenen (51) vorgelegten Dokument erkannt. Recherchen bei der ausstellenden Behörde ergaben, dass die auf dem ausgehändigten Papier dokumentierte Gurtbefreiung nie amtlich ausgestellt worden war. Der Autofahrer muss sich jetzt nicht nur wegen des nicht angelegten Sicherheitsgurtes, sondern zusätzlich auch wegen des Verdachts der Urkundenfälschung verantworten.
Gegen 12.45 Uhr bemerkten Polizisten auf der Kölner Straße einen Autofahrer, der während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte. Bei der Kontrolle des Mannes händigte er neben seinem Führerschein und dem Fahrzeugschein auch noch eine amtliche Gurtbefreiung aus. Die Beamten hatten sofort Zweifel an der Echtheit des Dokuments, da beispielsweise das Amtssiegel wie eine Kopie aussah. Die umgehend veranlasste Recherche bei der Ausstellungsbehörde brachte Klarheit.
Die Polizisten beschlagnahmten das Dokument und leiteten die Ermittlungen gegen den Tatverdächtigen ein.