Als journalistisches Online-Angebot verpflichtet sich Erftkreis News, die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats (Pressekodex) einzuhalten. Unsere Arbeit folgt klaren ethischen und fachlichen Regeln, um die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß, sorgfältig und verantwortungsvoll zu informieren.
1. Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit stehen für uns an oberster Stelle. Jede bei Erftkreis News tätige Person verpflichtet sich, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit unseres Mediums zu wahren.
2. Sorgfalt und Faktenprüfung
Alle zur Veröffentlichung bestimmten Informationen in Wort, Bild und Grafik werden sorgfältig auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen werden als solche gekennzeichnet. Symbolfotos werden als solche kenntlich gemacht.
3. Richtigstellungen
Falsch veröffentlichte Informationen werden umgehend und in angemessener Form richtiggestellt.
4. Grenzen der Recherche
Die Beschaffung von Informationen erfolgt ohne unlautere Methoden. Persönlichkeitsrechte werden respektiert.
5. Schutz von Informanten
Wir wahren das Berufsgeheimnis und geben Informanten ohne ausdrückliche Zustimmung nicht preis. Vertraulichkeit wird grundsätzlich eingehalten.
6. Unabhängigkeit der Redaktion
Unsere Journalistinnen und Journalisten üben keine Tätigkeiten aus, die unsere Glaubwürdigkeit beeinträchtigen könnten.
7. Trennung von Werbung und Redaktion
Redaktionelle Inhalte und Werbung werden strikt getrennt. Bezahlte Inhalte werden als solche gekennzeichnet.
8. Schutz der Persönlichkeitsrechte
Das Privatleben und die informationelle Selbstbestimmung aller Menschen werden geachtet. Identifizierende Berichterstattung erfolgt nur bei überwiegendem öffentlichen Interesse.
9. Schutz der Ehre
Wir lehnen jede Form der ehrenrührigen Berichterstattung ab und achten die Würde aller Menschen.
10. Respekt gegenüber Religion und Weltanschauung
Wir verzichten auf Schmähungen religiöser, weltanschaulicher oder sittlicher Überzeugungen.
11. Sensationsberichterstattung und Jugendschutz
Unangemessen sensationelle Darstellungen von Gewalt, Leid oder Brutalität werden vermieden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird beachtet.
12. Diskriminierungsfreier Journalismus
Niemand wird wegen Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder anderer Merkmale diskriminiert.
12.1. Berichterstattung über Straftaten
Die Zugehörigkeit zu ethnischen oder religiösen Gruppen wird nur erwähnt, wenn ein begründetes öffentliches Interesse besteht. Diskriminierende Verallgemeinerungen werden vermieden.
13. Unschuldsvermutung
Wir berichten über Ermittlungs- und Strafverfahren ohne Vorverurteilung und beachten die Unschuldsvermutung.
14. Medizin-Berichterstattung
Bei medizinischen Themen vermeiden wir sensationsheischende Darstellungen. Forschungsergebnisse werden sachlich und differenziert eingeordnet.
15. Keine Annahme von Vergünstigungen
Unsere Redaktion nimmt keine Vorteile an, die die Unabhängigkeit oder Entscheidungsfreiheit gefährden könnten. Bestechung ist ausgeschlossen.
16. Umgang mit Rügen des Presserats
Sollte der Deutsche Presserat Erftkreis News rügen, werden wir diese Rügen offen und transparent veröffentlichen.
Warum diese Richtlinie?
Mit dieser Selbstverpflichtung wollen wir das Vertrauen unserer Leserinnen und Leser erhalten und zur Qualität und Glaubwürdigkeit der lokalen und überregionalen Berichterstattung beitragen.
Diese Richtlinie zur Ethik und Faktenprüfung gilt für alle redaktionellen Inhalte von Erftkreis News – online wie offline.