Freitag: 04.April.2025

Richtlinie zur Ethik und Faktenprüfung

Als journalistisches Online-Angebot verpflichtet sich Erftkreis News, die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats (Pressekodex) einzuhalten. Unsere Arbeit folgt klaren ethischen und fachlichen Regeln, um die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß, sorgfältig und verantwortungsvoll zu informieren.

1. Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit stehen für uns an oberster Stelle. Jede bei Erftkreis News tätige Person verpflichtet sich, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit unseres Mediums zu wahren.

2. Sorgfalt und Faktenprüfung

Alle zur Veröffentlichung bestimmten Informationen in Wort, Bild und Grafik werden sorgfältig auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen werden als solche gekennzeichnet. Symbolfotos werden als solche kenntlich gemacht.

3. Richtigstellungen

Falsch veröffentlichte Informationen werden umgehend und in angemessener Form richtiggestellt.

4. Grenzen der Recherche

Die Beschaffung von Informationen erfolgt ohne unlautere Methoden. Persönlichkeitsrechte werden respektiert.

5. Schutz von Informanten

Wir wahren das Berufsgeheimnis und geben Informanten ohne ausdrückliche Zustimmung nicht preis. Vertraulichkeit wird grundsätzlich eingehalten.

6. Unabhängigkeit der Redaktion

Unsere Journalistinnen und Journalisten üben keine Tätigkeiten aus, die unsere Glaubwürdigkeit beeinträchtigen könnten.

7. Trennung von Werbung und Redaktion

Redaktionelle Inhalte und Werbung werden strikt getrennt. Bezahlte Inhalte werden als solche gekennzeichnet.

8. Schutz der Persönlichkeitsrechte

Das Privatleben und die informationelle Selbstbestimmung aller Menschen werden geachtet. Identifizierende Berichterstattung erfolgt nur bei überwiegendem öffentlichen Interesse.

9. Schutz der Ehre

Wir lehnen jede Form der ehrenrührigen Berichterstattung ab und achten die Würde aller Menschen.

10. Respekt gegenüber Religion und Weltanschauung

Wir verzichten auf Schmähungen religiöser, weltanschaulicher oder sittlicher Überzeugungen.

11. Sensationsberichterstattung und Jugendschutz

Unangemessen sensationelle Darstellungen von Gewalt, Leid oder Brutalität werden vermieden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird beachtet.

12. Diskriminierungsfreier Journalismus

Niemand wird wegen Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder anderer Merkmale diskriminiert.

12.1. Berichterstattung über Straftaten

Die Zugehörigkeit zu ethnischen oder religiösen Gruppen wird nur erwähnt, wenn ein begründetes öffentliches Interesse besteht. Diskriminierende Verallgemeinerungen werden vermieden.

13. Unschuldsvermutung

Wir berichten über Ermittlungs- und Strafverfahren ohne Vorverurteilung und beachten die Unschuldsvermutung.

14. Medizin-Berichterstattung

Bei medizinischen Themen vermeiden wir sensationsheischende Darstellungen. Forschungsergebnisse werden sachlich und differenziert eingeordnet.

15. Keine Annahme von Vergünstigungen

Unsere Redaktion nimmt keine Vorteile an, die die Unabhängigkeit oder Entscheidungsfreiheit gefährden könnten. Bestechung ist ausgeschlossen.

16. Umgang mit Rügen des Presserats

Sollte der Deutsche Presserat Erftkreis News rügen, werden wir diese Rügen offen und transparent veröffentlichen.

Warum diese Richtlinie?

Mit dieser Selbstverpflichtung wollen wir das Vertrauen unserer Leserinnen und Leser erhalten und zur Qualität und Glaubwürdigkeit der lokalen und überregionalen Berichterstattung beitragen.

Diese Richtlinie zur Ethik und Faktenprüfung gilt für alle redaktionellen Inhalte von Erftkreis News – online wie offline.

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