Zwei Jugendliche auf Schuldach – Polizei wird fündig
Ein aufmerksamer Hinweis aus der Bevölkerung führte am Freitagnachmittag (18. April) zu einem polizeilichen Einsatz in Pulheim: Zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren hielten sich unbefugt auf dem Dach eines Schulgebäudes an der Hackenbroicher Straße auf. Streifenteams der Polizei Rhein-Erft-Kreis trafen die beiden Verdächtigen auf der Feuerwehrtreppe an. Der 17-Jährige roch laut Polizeiangaben stark nach Cannabis – was er auch nicht zu leugnen versuchte. Im Gegenteil: Er zog ohne Aufforderung 20 Druckverschlusstütchen mit mutmaßlichem Cannabis aus seiner Tasche und erklärte, die Drogen seien für den Eigenkonsum bestimmt.
Ermittlungen führen zur richterlich angeordneten Durchsuchung
Diese Einlassung überzeugte die Beamten nicht. Die offensichtliche Menge und Verpackungsform legten nahe, dass es sich um mehr als nur gelegentlichen Konsum handeln könnte. Die Polizei leitete weitere Ermittlungen ein und beantragte über die Staatsanwaltschaft Köln eine Wohnungsdurchsuchung. Der zuständige Richter gab dem Antrag statt – ein juristisch entscheidender Schritt, der dem Fall eine neue Dimension verlieh.
Funde in der elterlichen Wohnung des 17-Jährigen
Wenig später durchsuchten die Einsatzkräfte mit einem Drogenspürhund die Wohnung, in der der 17-Jährige gemeinsam mit seiner Familie lebt. Dort übergab ein 46-jähriger Angehöriger den Beamten freiwillig eine größere Menge Drogenutensilien, darunter Plastiktütchen, verschreibungspflichtige Medikamente und eine Feinwaage. In einem Lagerraum entdeckten die Polizisten zudem eine Schachtel mit mehreren Ecstasy-Tabletten. Die Funde bestätigten den Verdacht: Hier ging es vermutlich nicht nur um Eigenkonsum, sondern um den Handel mit Betäubungsmitteln.
Juristische Konsequenzen und Bericht an das Jugendamt
Die Polizei stellte sämtliche Substanzen und Gegenstände sicher. Gegen den 17-jährigen Tatverdächtigen und seinen 46-jährigen Angehörigen wird nun wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln sowie weiterer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Darüber hinaus informierten die Beamten das zuständige Jugendamt, das sich nun ebenfalls mit dem Fall befassen wird.
Ausblick auf das Ermittlungsverfahren
Die Ermittlungen stehen noch am Anfang. Ob und in welchem Umfang der 17-Jährige tatsächlich Drogen verkauft hat, bleibt Gegenstand der weiteren Beweisaufnahme. Klar ist jedoch: Die Kombination aus jugendlichem Alter, Drogenbesitz auf einem Schulgelände und dem Fund von Handelsutensilien in der elterlichen Wohnung wird strafrechtlich und jugendhilferechtlich gründlich aufgearbeitet werden.