Ministerpräsident Armin Laschet: Religiöses Leben wieder ermöglichen, heutiges Gespräch ein erster wichtiger Schritt
DÜsseldor (NRW) – Ministerpräsident Armin Laschet hat sich am Donnerstag, 16. April 2020, mit Vertretern der Kirchen und Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen zu einem Gespräch getroffen und über die Frage der Ermöglichung von Gottesdiensten im Zuge der Lockerung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beraten.
Gemeinsam wollen Landesregierung und Glaubensgemeinschafften in Nordrhein-Westfalen einen Weg aufzeigen, unter welchen Bedingungen öffentliche Gottesdienste in Zukunft wieder möglich sein können. Dieser Weg könnte Vorbild für ganz Deutschland werden.
An dem Gespräch in der Staatskanzlei in Düsseldorf nahmen der Erzbischof von Köln die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen sowie Vertreter der jüdischen und muslimischen Gemeinden teil.
- Rainer Maria Kardinal Woelki, Erzbischof von Köln
- Annette Kurschus, Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen
- Burhan Kesici, Sprecher des Koordinationsrats der Muslime
- Dr. Abraham Lehrer, Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln
Für die Landesregierung waren neben Ministerpräsident Armin Laschet zudem der stellvertretende Ministerpräsident und Familienminister Dr. Joachim Stamp und der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Liminski, bei den Beratungen anwesend.
In einer gemeinsamen Erklärung vereinbaren die Landesregierung und die Glaubensgemeinschaften ein gemeinsames Vorgehen:
“Die Freiheit der Religionsausübung ist eines der höchsten Güter unserer demokratischen Verfassung. Gelebter Glaube spendet den Menschen gerade in Zeiten der Krise Kraft, Hoffnung und Zuversicht. Deshalb gehört es zu den schlimmsten Folgen der Corona-Epidemie, dass das gemeinsame Feiern von Gottesdiensten und religiösen Festen eingestellt werden musste.
In Nordrhein-Westfalen haben Politik und Religion in dieser Frage von Anfang an einen gemeinsamen Weg verfolgt. In unserem Land wurden Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderer Glaubensgemeinschaften nicht durch staatliche Stellen untersagt. Sie wurden durch freiwillige Selbstverpflichtungen vorübergehend ausgesetzt.
Doch die Bereitschaft zum Verzicht braucht auch eine Aussicht auf Normalisierung. Wenn nun das soziale und öffentliche Leben wieder mehr geöffnet wird, muss das auch für das gemeinsame religiöse Leben gelten. Deshalb sind wir uns darin einig, in den nächsten Tagen gemeinsam nach Wegen zu suchen, wie das religiöse Leben in den Gemeinden Nordrhein-Westfalens so schnell wie möglich wieder mehr äußere Gestalt annehmen kann, ohne die bisherigen Erfolge im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zu riskieren. Das heutige Gespräch, das in konstruktiver und freundschaftlicher Atmosphäre stattgefunden hat, war dazu ein erster wichtiger Schritt.”
Foto: Land.NRW