Der Versuch, fünf Paar Luxusschuhe im Wert von rund 5.500 Euro am Kölner Zoll vorbeizuschmuggeln, endete für drei junge Frauen mit einem Strafverfahren. Die Zollbeamten am Flughafen Köln/Bonn kontrollierten die Rückkehrerinnen nach ihrer Ankunft aus Istanbul – und wurden fündig.
Die drei Kölnerinnen im Alter zwischen 19 und 20 Jahren wählten den grünen Ausgang, der für Reisende mit anmeldefreien Waren vorgesehen ist. Doch an diesem Abend endete ihr Heimweg abrupt. Die Zollbeamten hielten sie an und überprüften ihr Gepäck. Schnell stellte sich heraus: Die Frauen hatten mehr im Gepäck, als die Freimengen erlauben.
„Zwei der Frauen hatten jeweils zwei Paar, eine Frau ein Paar Luxusschuhe dabei – allesamt von namhaften Edelmarken“, erklärte Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln. Die entscheidende Frage: Warum hatten sie die teuren Schuhe nicht beim Zoll angemeldet? Die Antwort lag auf der Hand – der Versuch, die Einfuhrabgaben zu umgehen.

Doch genau hier liegt die Grenze zwischen einem Schnäppchen und einem Strafverfahren. Wer Waren aus einem Nicht-EU-Land wie der Türkei mitbringt, darf lediglich bis zu einem Wert von 430 Euro abgabenfrei einführen. Alles darüber muss beim Zoll deklariert und entsprechend versteuert werden. In diesem Fall jedoch hatten die Frauen darauf verzichtet – mit Konsequenzen.
„Auf Grundlage der vorgelegten Kaufbelege berechneten meine Kolleginnen und Kollegen noch vor Ort die fälligen Einfuhrabgaben – insgesamt fast 1.800 Euro“, so Ahland weiter. Doch statt die Summe zu begleichen, standen die drei jungen Frauen vor einem Problem: Keine von ihnen konnte ihren Anteil zahlen. Die Konsequenz folgte prompt – die Luxusschuhe wurden sichergestellt.
Damit war die Angelegenheit für die Kölnerinnen aber längst nicht erledigt. Neben dem Verlust der Schuhe droht ihnen nun auch eine Geldstrafe. Das Steuerstrafverfahren wurde unmittelbar eingeleitet, das Hauptzollamt Köln wird den Fall weiterverfolgen.
Für Reisende, die ähnliche Missverständnisse oder bewusste Umgehungsversuche vermeiden wollen, gibt es eine einfache Lösung: Der rote Ausgang. Dort können Waren über der Freigrenze deklariert und ordnungsgemäß verzollt werden. Die notwendigen Informationen, aktuelle Freimengen und einen Abgabenrechner bietet der Zoll auf seiner Website www.zoll.de an.
Für die drei jungen Frauen kommt diese Erkenntnis zu spät. Statt mit exklusivem Schuhwerk aus Istanbul nach Hause zu kommen, müssen sie sich nun mit einer unangenehmen Lektion in Zollrecht auseinandersetzen.