Die monatelangen Ermittlungen der eigens eingerichteten „Ermittlungsgruppe City“ der Polizei Köln und der Staatsanwaltschaft Köln haben zur Festnahme von drei mutmaßlichen Drogendealern im Alter von 24, 28 und 34 Jahren geführt. Ihnen wird vorgeworfen, im großen Stil auf dem Ebertplatz Betäubungsmittel gehandelt zu haben. Zivile Einsatzkräfte konnten dabei mehrere Kilogramm unterschiedlicher Drogen sowie knapp 130.000 Euro Bargeld sicherstellen.
Bereits im Mai 2024 war der 24-jährige Tatverdächtige ins Visier der Ermittler geraten. Bei einem mutmaßlichen Drogendeal wurde er auf frischer Tat ertappt und festgenommen. Bei ihm fanden die Beamten etwa 30 Marihuana-Tütchen, knapp 40 Ecstasy-Tabletten, mehr als zehn Kokain-Bubbles und mehrere hundert Euro Bargeld, das als mutmaßliches Deal-Geld gilt. Auch der Käufer, ein 28-Jähriger, führte diverse Betäubungsmittel mit sich, darunter mehr als 50 Amphetamin-Tütchen, über 30 Ecstasy-Tabletten und kleinere Mengen Kokain. Während der Verkäufer in Untersuchungshaft kam, wurde der Käufer nach der Feststellung seiner Personalien entlassen, da die Haftgründe nicht ausreichten.
Im Verlauf der Ermittlungen rückte ein weiterer Verdächtiger ins Zentrum der Aufmerksamkeit der Beamten. Der 34-Jährige, der als möglicher Lieferant des 28-Jährigen galt, wurde im Oktober nach intensiven Aufklärungsmaßnahmen ins Visier genommen. Am 7. Oktober konnte ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 28-Jährigen erwirkt werden. Dabei wurden in verschiedenen Verstecken über 200 Ecstasy-Tabletten, fast 400 Gramm Amphetamin und mehrere hundert Euro Bargeld gefunden. Der 28-Jährige wurde erneut festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Auch die Wohnung des 34-jährigen Tatverdächtigen wurde durchsucht. Hier stießen die Ermittler auf die größte Menge an Drogen: Rund 2,7 Kilogramm Ecstasy-Tabletten, etwa 1,7 Kilogramm Ketamin, mehr als 200 Gramm Amphetamin und knapp 130.000 Euro Bargeld wurden sichergestellt. Außerdem fanden die Beamten eine Schreckschusspistole. Der 34-Jährige wurde zunächst aufgrund eines offenen Haftbefehls festgenommen, und die Staatsanwaltschaft beantragte für das aktuelle Verfahren einen weiteren Untersuchungshaftbefehl wegen dringenden Tatverdachts des Betäubungsmittelhandels in nicht geringer Menge.