Im Fall des am Sonntagmorgen leblos aufgefunden 15-Jährigen, hat die Staatsanwaltschaft heute mitgeteilt, dass gegen die zwei vorläufig festgenommenen dringend Tatverdächtigen der Erlass von Haftbefehlen wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes beantragen wurde.
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand sollen die Beschuldigten den später getöteten 15-Jährigen am 10.03.2024 gegen 01:30 Uhr unter Vorhalt von Waffen vor einer Gaststätte in Köln-Mülheim entführt und im Verlaufe der Nacht auf die an das Hafenbecken angrenzende Mülheimer Insel verbracht haben. Dort sollen die Beschuldigten ihr Opfer mit mehreren Messerstichen getötet und den Leichnam in der Nähe des Hafenbeckens abgelegt haben.
Als ein mögliches Motiv für die Tat kommt derzeit in Betracht, dass der 15-Jährigen in einer kürzlich beim Amtsgericht Köln verhandelten Jugendstrafsache einen der Beschuldigten mit seiner Aussage belastet hatte. Vor diesem Hintergrund stützt sich der Antrag der Staatsanwaltschaft auf das Mordmerkmal der sogenannten niedrigen Beweggründe. Weiteres kann ich mit Blick auf die laufenden Ermittlungen nicht mitteilen.