Als Jugendlicher wurde Georg Menne von einem Pfarrer über sieben Jahre hinweg sexuell missbraucht. Er ist der erste, der nicht einen konkreten Täter, sondern die Kirche als Institution verklagt. Diese habe ihre Amtspflichten verletzt, indem sie den Missbrauch möglich machte.
In der heutigen Verhandlung am Landgericht Köln stellte der Vorsitzende Richter Stefan Singbartl fest, dass an dem Schmerzensgeldanspruch an sich keine Zweifel bestehen. Auch das Erzbistum bestreitet die Missbrauchstaten nicht. Bezüglich der Höhe der Forderung wollte sich die Kammer allerdings nicht festlegen. Ein sechsstelliger Betrag dürfte nach den bisherigen Äußerungen von Richter Singbartl nicht unrealistisch sein. Für Georg Menne und seinem Rechtsanwalt Eberhard Luetjohann ist dies ein großer Erfolg.