Am Dienstag, den 6.12.2022 beginnt am Landgericht Köln Hauptverhandlung im Strafprozess gegen Hauptverdächtige im Missbrauchskomplex von Wermelskirchen, den 44-jährigen Marcus R.
Die Anklage geht von 99 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Kinder bis einschließlich 13 Jahren) aus, wovon es sich in 89 Fällen um schwere Fälle handelt, weil es zu beischlafähnlichen Handlungen (Eindringen in den Körper) gekommen sein soll. In einem dieser Fälle soll es beim Versuch geblieben, in einem weiteren Fall hieraus soll ein betroffenes Kind körperlich schwer misshandelt worden sein.
In 74 Fällen davon geht die Anklage tateinheitlich von einer sexuellen Nötigung (in 69 Fällen davon ebenfalls mit beischlafähnlichen Handlungen) aus, weil der Angeschuldigte die Widerstandsunfähigkeit des betroffenen Kindes ausgenutzt haben soll. In 9 Fällen davon soll zusätzlich kinderpornographisches Material hergestellt worden sein. In 6 Fällen davon soll tateinheitlich eine Vergewaltigung vorliegen, in einem Fall eine gefährliche Körperverletzung.
In weiteren 15 Fällen geht es i.W. um Beihilfevorwürfe zu erheblichen Missbrauchstaten anderer Personen. Die verbleibenden 10 Fällen betreffen ebenfalls Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, auch gegenüber Jugendlichen (14-17 Jahre), oder kinderpornographische Schriften. In einem Fall davon soll der Angeschuldigte eine Person zu einem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern angestiftet haben.
Der Angeklagte soll Kontakt zu den Familien der Geschädigten auch gezielt durch Babysitter-Online-Plattformen bekommen haben, wo die Eltern der Geschädigten nach Babysittern gesucht haben und er sich als Babysitter angeboten hat.
Die Anklageschrift weist einen Tatzeitraum vom 17.03.2005 bis zum 04.09.2019 aus.
Die Anklage geht von 13 geschädigten Kindern (mehr Jungen als Mädchen) in einer Alterspanne von 11 Monaten bis zu 13 Jahren aus, die durch den Angeschuldigten selbst geschädigt worden sein sollen.
Durch die Beihilfe- und Anstiftungstaten, die dem Angeschuldigten vorgeworfen werden, sollen sieben weitere Kinder geschädigt worden sein. In drei Fällen richteten sich die Taten gegen 14-jährige Jungen.
Das Verfahren wird beim Landgericht Köln geführt. Zuständig ist die 2. große Strafkammer als Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Vorsitzendem Richter Christoph Kaufmann.