Gegen einen 32-jährigen Bonner wird ermittelt wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften, Verstößen gegen das Kunst- und Urhebergesetz und der Verdachts eines Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz.
Bonn (Red)- Die Staatsanwaltschaft Bonn hat beim hiesigen Schöffengericht Anklage gegen einen 32-jährigen Bonner erhoben. Ihm wird der Besitz kinderpornographischer Schriften vorgeworfen. Bei ihm wurden bei einer Durchsuchung rund 200 Bild- und Videodateien sichergestellt, die sexuelle Handlungen zeigen, die an oder vor Mädchen zwischen geschätzten 5 bis 12 Jahren vorgenommen wurden. Bereits im Jahre 2015 war er wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Die Strafe ist noch nicht erlassen.
Zu dem Angeklagten sind beim Amtsgericht Bonn mehrere Strafverfahren anhängig, die überwiegend mögliche Verstöße gegen das Kunst- und Urhebergesetz zum Inhalt haben. In diesen wird ihm vorgeworfen, bei Polizeieinsätzen die handelnden Polizeibeamten und sonstige Beteiligte gefilmt und die Aufnahmen ohne deren Zustimmung ungepixelt auf einem von ihm betriebenen YouTube-Kanal veröffentlicht zu haben. Auf diesem Kanal berichtet er über Einsätze von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Kenntnis von diesen Einsätzen soll er sich durch das Abhören des Polizeifunks verschafft haben. Hier ist ein weiteres Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetzes anhängig.
In einem der Verfahren wegen des Tatvorwurfes des Verstoßes gegen das Kunst- und Urhebergesetz hatte die Durchsuchung stattgefunden, bei der das kinderpornografische Material gefunden wurde. Das Schöffengericht in Bonn wird in Kürze ein Verhandlungstermin anberaumen.