In Quadrath-Ichendorf geriet ein 17-jähriger Jugendlicher am vergangenen Donnerstag ins Visier der Polizei, als er mit einem E-Scooter entlang der Ahestraße unterwegs war. Was als routinemäßige Verkehrskontrolle begann, entwickelte sich schnell zu einem ernsthaften Fall von Drogenhandel.
Bei der Überprüfung des Jugendlichen fiel den Polizisten sofort auf, dass sein E-Scooter kein gültiges Versicherungskennzeichen trug. Als er angab, keine Ausweisdokumente bei sich zu haben, durchsuchten die Beamten ihn und stießen dabei auf eine Feinwaage sowie etwa 250 Gramm Marihuana, teilweise bereits portioniert für den Verkauf.
Nachdem der Beschuldigte und einer seiner Erziehungsberechtigten der Durchsuchung seines Zimmers zugestimmt hatten, fanden die Polizisten weitere 50 Gramm Marihuana. Insgesamt wurden somit rund 300 Gramm des Betäubungsmittels sichergestellt.
Die Polizisten nahmen den Jugendlichen daraufhin fest und ordneten eine Blutprobenentnahme an, da er zugab, kürzlich selbst Cannabis konsumiert zu haben. Anschließend übergaben sie ihn einer Erziehungsberechtigten.
Der 17-Jährige sieht sich nun mit einer Reihe von Anklagepunkten konfrontiert, darunter der Verdacht des Drogenhandels sowie Verstöße gegen das Pflichtversicherungs- und Straßenverkehrsgesetz.
In einer Stellungnahme betont die Polizei die weiterhin bestehenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Handels und Besitzes von Cannabis. Der Handel bleibt strafbar, ebenso wie der Besitz für Personen unter 18 Jahren. Zudem werden Verstöße gegen die im Konsumkannabisgesetz festgelegten Besitzmengen konsequent verfolgt.
Dieser Fall dient als Mahnung an alle, die mit illegalen Betäubungsmitteln handeln oder diese besitzen. Die Strafverfolgungsbehörden nehmen derartige Verstöße ernst und werden weiterhin mit Nachdruck gegen Täter vorgehen.