Eine Straßenbahn der Linie 18 kollidierte am Dienstagabend des 25. Januar um 18:35 Uhr im Bereich des Bahnüberganges Liblarer Straße mit einem Einkaufswagen, der auf den Schienen stand. Der Einkaufswagen verkeilte sich so unter der Bahn, dass diese nicht mehr weiterfahren konnte. In der Bahn wurde niemand verletzt.
Ein Zeuge meldete den Vorfall der Polizei. Mehrere Streifenwagen begaben sich daraufhin zum Bahnübergang. Vor Ort ergaben erste Ermittlungen, dass ein weiterer Zeuge zwei Jugendliche mit dem Einkaufswagen gesehen hätte, die diesen von einem nahegelegenen Verbrauchermarkt auf die Schienen gestellt haben sollen. Dieser Zeuge war für die Polizisten am Abend nicht mehr erreichbar. Daher wird er und weitere Zeugen gebeten, sich umgehend mit dem Verkehrskommissariat in Hürth unter Telefon 02233 52-0 oder per mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de in Verbindung zu setzen.
Die Polizei weist darauf hin, dass es sich im vorliegenden Fall keineswegs um eine Bagatelle handelt. Im vorliegenden Fall könnte ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr vorliegen, der gemäß § 315 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach sich ziehen kann. Zudem könnten Schadensersatzansprüche auf die Täter zukommen, wenn es durch die Sperrung des Streckenabschnittes und der Straße zu Verspätungen des Bahn- und Busverkehrs gekommen sein sollte. Zudem muss der Schaden am Einkaufswagen und der Bahn beglichen werden.