Als am 15. Juli 2020 in der Asylunterkunft in Lohmar das Zimmer eines Bewohners im ersten Obergeschoss geöffnete wurde, war das Entsetzen groß. In dem 12 Quadratmeter großen Raum war alles einfach nur rot, das Zimmer schwamm regelrecht in Blut. Mittendrin am Boden lag leblos ein Mann, der am Handgelenk noch gefesselt war. Der Vorsitzende Richter erklärte, hätte man einen Sachverständigen damit beauftragt, finde eine 50 cm x 50 cm weiße Stelle, wäre dies nicht möglich gewesen.
Was war passiert ?
Die beiden 28 und 29 Jahre alten Männer aus Marokko waren zusammen in der Asylunterkunft in St. Augustin untergebracht. Am Abend des 13. Juli des vergangenen Jahres, haben Sie die Unterkunft verlassen um in die Stadt zugehen. Dort müssen Sie auch ihr späteres Opfer kennengelernt haben. Einen 45 Jahre alten Mann aus Nordafrika der in der Asylunterkunft in Lohmar lebte. Gemeinsam sei man zu dem Mann nach Nachhause gefahren und haben dort gegessen, Alkohol und Drogen konsumiert unter anderem Haschisch und Kokain. In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli muss es dann zum Streit gekommen sein. Wie ein Zeuge im Verfahren erklärte, soll der 45-Jährige am 15. Juli nachts um 3 Uhr noch vor seinem Zimmer gesehen worden sein.
Was dann passiert ist, ist unklar. Laut Aussage des Jüngeren der beiden Angeklagten, soll es zum Streit gekommen sein. Weil der 45-Jährige bemerkte, dass er um 150 € und 10g Haschisch bestohlen worden sei. Laut Aussage sei er mit einem Messer auf den Angeklagten losgegangen und habe ihn an der Brust verletzt.
Gegen 6:00 Uhr haben beide Angeklagten die Asylunterkunft verlassen und sich auf dem Weg nach St. Augustin gemacht.
Wie der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts am Landgericht Bonn erklärte, habe man das Opfer über Stunden gefoltert und letztendlich qualvoll verbluten lassen. Insgesamt habe man 26 Mal mit einem Tischbein auf den Kopf eingeschlagen.
Selbst für die Erfahrung eines Schwurgerichts handle es sich um einen besonders schrecklichen Fall, hieß zu Beginn der Urteilsbegründung.
Über die Gründe, warum der Mann so grauenvoll zugerichtet wurde, konnte das Gericht nur spekulieren. Selbst wenn die Angeklagten – wie einer der beiden erklärte, mit einem Messer angegriffen worden seien, könne man bei dieser „Gewaltorgie“ nicht von Notwehr sprechen. „Die beiden Menschen, die hier sitzen“, hieß es im Urteil, „hatten Spaß am Töten.“
Das Schwurgericht hat den 29-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der 28-Jährige wurde zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, da er zur Tatzeit vermindert Steuerungsfähig war aufgrund von massiven Alkohol- und Drogenkonsums.
Der Haftbefehl aus dem Juli 2020 wurde nicht aufgehoben aufgrund der folgenschweren der Tat, die Angeklagten wurden einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.