Das Kölner Landgericht hat am Dienstag einen 48-Jährigen wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Weil sie den Ex-Geliebten nicht heiraten wollte, musste die 22-jährige Hanna sterben.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte, Hanna am zweiten Juli 2020 vor ihrer Wohnung in Leverkusen aufgelauert und sie mit einem beidseitig geschliffenen Dolch mit über 30 Stichen und Schnitten regelrecht hingerichtet.
Kennengelernt hatten sich die beiden Eritreer im Sommer 2019 in Leverkusen. Weil der Angeklagte aber bereits verheiratet war und Kinder hatte, wollte die Frau keine Beziehung mit ihm. Damit habe sich der Angeklagte aber nicht abfinden können.
Bereits im März 2020 hatte er die 22-Jährige in einem Waldstück mit einem Hammer bedroht, um die Annahme eines Heiratsantrages zu erzwingen. Hanna wendete sich Freunde und erwog, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten
Da sie keine Aussicht auf Schutz für sich sah, ließ sie davon ab und zog sich immer mehr zurück. Sie hielt sich einige Zeit in Berlin auf, um dort ein neues Leben anzufangen, kam aber nach kurzer Zeit wieder nach Leverkusen zurück.
Am zweiten Juli des vergangenen Jahres suchte der Anklage das Opfer anderen Wohnanschrift in Leverkusen mit einem beidseitig geschliffenen Dolch auf. Da dieses aber nicht da war, wartete er im Treppenhaus. Gegen 14:20Uhr kam die Frau vom Einkaufen zurück und wurde von Angeklagten mit 30 Stichen, unzähligen schnitten unter andern die Durchtrennung der Achillessehne und der Kehle regelrecht hingerichtet.
Am dritten Julie hat der Angeklagte sich dann selbst bei der Polizei gestellt und ein umfangendes Geständnis abgelegt. Er hatte erklärt, er hätte 1 Flasche Whisky und 6 Flaschen Bier getrunken und der Teufel hätte ihn zur Tat verleitet.
„Sein Besitzanspruch für sie scheint absolut gewesen zu sein“, stellte Richter Jörg Michael Bern fest. In einer SMS habe der Täter klargemacht, sie würden entweder gemeinsam leben oder gemeinsam sterben. Dazwischen habe es aus Sicht des Angeklagten keine Existenzberechtigung für sie gegeben, hieß es in der Urteilsbegründung.
Aufgrund der großen Anzahl an gezielten Schnitten und Stichen an „vitalen Bereichen des Körpers“ sprach das Gericht von einem „absoluten Vernichtungswillen“ des Angeklagten. „Die Brutalität des Verbrechens ist erschütternd.“
Bei der Urteilsverkündung waren zahlreiche Freunde und Bekannte des Opfers sie trugen T-Shirts mit einem Foto der 22-jährige Hanna.