Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen in Bayern wurde am Donnerstagmorgen des 28. März gegen 7 Uhr ein Haftbefehl gegen einen 20-jährigen Kölner wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes vollstreckt. Dieser bedeutsame Schritt folgte auf einen Vorfall, der sich am 10. März im Kölner Ortsteil Mülheim ereignet hatte, bei dem ein 15-jähriger Jugendlicher sein Leben verlor.Der junge Mann aus Köln wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Köln festgenommen. Ihm wird zur Last gelegt, zusammen mit drei weiteren bereits inhaftierten Personen – im Alter von 18, 20 und 26 Jahren – den Mord am Jugendlichen begangen zu haben. Diese Tat wirft ein grelles Licht auf die dunklen Seiten der Jugendkriminalität und stellt die Justiz vor Herausforderungen bei der Aufklärung und Ahndung solch schwerwiegendes Verbrechen.Die Staatsanwaltschaft Köln hatte für die drei mutmaßlichen Komplizen bereits Haftbefehle erwirkt, was die Ernsthaftigkeit des Falles und die dringende Notwendigkeit der rechtlichen Aufarbeitung unterstreicht. Der jetzt festgenommene 20-Jährige befand sich zum Zeitpunkt seiner Festnahme aus privaten Gründen in Bayern und steht vor der unmittelbaren Konfrontation mit den juristischen Konsequenzen seiner Handlungen.