Zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten hat das Bonner Amtsgericht am Mittwoch einen 32-jährigen Youtuber wegen des Besitzes von kinderpornografischem Bild- und Videomaterial und dem Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz verurteilt.
Konkret ging es in der Verhandlung um 206 Bild- und Videodateien. Diese hatten Polizei und Staatsanwaltschaft bei einer Hausdurchsuchungen in 2019 in der Wohnung des Angeklagten als Zufallsfund sichergestellt.
Die Durchsuchung im Jahre 2019 erfolgten, weil dem Youtuber wegen des Tatverdachts des Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz sowie gegen das Kunst- und Urhebergesetz vorgeworfen wurden. So soll er mittels spezieller Software den Digital-Funk von Polizei und Feuerwehr abgehört haben, um dann an den Einsatzstellen Polizeibeamte und Mitarbeiter der Feuerwehr und dem Rettungsdienst im Einsatz gefilmt haben und diese ungefragt und unverpixelt in seinen Videos auf seinem YouTube-Kanal öffentlich gezeigt haben.
Auch war diese am Mittwoch teil der Verhandlung und spielte eine Rolle in der Strafbemessung.
Eine Strafbarkeit wegen Verletzungen des Urheberrechtsgesetzes in den angeklagten sieben Fällen vermochte Richter Gerd Kathstede nicht zu erkennen. Schließlich sei die Pressefreiheit ein wichtiges Gut. Auch habe die Öffentlichkeit ein Interesse zu erfahren, was passiert ist, „wenn Staatsdiener im Einsatz sind“.
Der Angeklagte sieht sich selbst als Journalist und veröffentlicht Videos von Polizei- und Feuerwehreinsätzen auf seinen YouTube-Kanal. Aus diesem war er in den vergangenen Jahren immer wieder in den Fokus der Ermittler geraten.
Was dem Angeklagten in der Strafbemessung zugutekam war, das er sich geständig zeigte, was den Besitz des kinderpornografischen Materials anging. Er habe dieses 2013 auf einer einschlägigen Plattform ungefragt zugesandt bekommen. Da er seinerzeit auf Lehramt studiert habe, sei es quasi ein berufliches Interesse gewesen. Er sei selbst schockiert von dem zugemailten Material gewesen: „Da waren ja einige harte Sachen darunter. Missbrauch finde ich selbst schlimm“, so der Angeklagte.
Bereits in einem Verfahren in Jahr 2015 wurde der Angeklagte wegen des Besitzes von kinderpornografischem Bild- und Videomaterial zu einer Bewährungsstrafe von 7 Monaten verurteilt.
Auf die Frage von Staatsanwalt Alexander Klingberg warum er das dann nicht gelöscht habe Antwortete der Angeklagte „Ich habe das irgendwann aus den Augen verloren.“ Er habe die Bilder und Videos in den vergangenen Jahren auch gar nicht mehr genutzt.
Staatsanwaltschaft Bonn forderten daher eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Zudem wurde der Antrag auf Aufnahme der DNA des Angeklagten in die Analysedatei des Landeskriminalamtes gestellt, weil man eine Gefahr bei ihm zur Begehung weiterer erheblicher Straftaten sehe.
Richter Gerd Kathstede verurteilte den Angelakten in der den Anklagepunkten des Besitzes von kinderpornografischem Bild- und Videomaterial zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten und im Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz zu 1 Monat aus beiden strafen wurde eine Gesamtstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten Freiheitsstrafe gebildet diese wurde zur Bewährung auf 4 Jahre ausgesetzt. Der Antrag der Staatsanwaltschaft zur Aufnahme der DNA des Angeklagten wurde nicht nachgekommen dem Anklagen wurde die Auflage gemacht eine ambulante Therapie zu machen.