Mit dem Frühjahr, den steigenden Temperaturen und häufigerem Sonnenschein beginnt auch die Radsaison. Viele Menschen schwenken auf das Fahrrad als Verkehrsmittel um. Dabei ist es nicht nur wichtig, die Verkehrssicherheit des Rads, wie z.B. die Bremsen, die Beleuchtungseinrichtungen und den Reifendruck zu überprüfen, sondern auch den Diebstahlschutz auf dem Plan zu haben. Mit einfachen Mitteln können Sie schon viel erreichen.
An erster Stelle steht in diesem Zusammenhang ein sicheres Fahrradschloss. Wichtig ist, dass es sich um ein massives Schloss mit geprüfter Qualität handelt. Bewährt haben sich Stahlketten-, Bügel-, oder Panzerkabelschlösser. Diese sollten immer so lang sein, dass der Fahrradrahmen an einem festen Gegenstand angeschlossen werden kann. So können Diebe die Räder nicht einfach wegtragen oder verladen. Bei hochwertigen E-Bikes und Pedelecs sollten außerdem die Zubehörteile, wie der Akku, gesichert oder abgenommen werden. Meist reichen die bereits ab Werk montierten Schlösser nicht aus.
Weiterhin sollten Sie alle Daten zu Ihrem Fahrrad notieren. In vielen Fällen erhalten Sie bereits von Ihrem Fahrradhändler einen Fahrradpass, in dem die wichtigsten Daten aufgeführt sind. Mit einem Foto des Fahrrads und der Rahmennummer kann die Polizei Ihr Eigentum bei einem Diebstahl deutlich leichter identifizieren. Die Fahrradrahmennummer finden Sie normalerweise auch direkt auf Ihrem Rad. In vielen Fällen lässt sich diese unterhalb des Tretlagergehäuses oder am Sattelrohr ablesen.
Eine Identifizierung wird ebenfalls erleichtert, wenn Sie Ihr Fahrrad bei der Polizei kennzeichnen lassen. Durch die Kennzeichnung können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kriminalprävention das Fahrrad dem Eigentümer zuordnen. Ein weiterer positiver Effekt ist, dass Diebe durch die Kennzeichnung des Fahrrads abgeschreckt werden sollen.
Sollten Sie Ihr Fahrrad an einem der unten genannten Termine kennzeichnen lassen wollen, bringen Sie bitte den bereits ausgefüllten Erfassungsbogen mit. Diesen finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link: https://rhein-erft-kreis.polizei.nrw/artikel/kein-fahrrad-ohne-kennzeichen. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen zur Fahrradkennzeichnung.
An folgenden Tagen können Sie Ihre Fahrräder an den Polizeiwachen im Rhein-Erft-Kreis kennzeichnen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Kennzeichnung nur in der Stadt des Rhein-Erft-Kreises möglich ist, in der Sie amtlich gemeldet sind.
Die Kennzeichnungen finden immer in der Zeit von 16 bis 18 Uhr statt.
Weitere Termine zu kriminalpolizeilichen Beratungsangeboten und Fahrradkennzeichnungsterminen auf Wochenmärkten finden Sie unter folgendem Link: https://rhein-erft-kreis.polizei.nrw/termine/beratungstermine-der-kriminalpraevention-auf-wochenmaerkten.