Der Stadtrat in Erftstadt hat in einer Sondersitzung Kriterien festgelegt, nach denen rund 6,7 Millionen Euro Spendengeld verteilt werden sollen.
In der Ratssitzung am 24. August 2021 wurde die Richtlinie zur Verteilung der Spendengelder zur Milderung der materiellen Schäden der am stärksten Betroffenen beschlossen. Das Ziel der Stadt Erftstadt ist es, dass die Spendengelder schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden.
Betroffene können bis zu 5.000 Euro aus dem Spendentopf der Stadt bekommen, wer sein Haus ganz verloren hat bis zu 10.000 Euro.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag und eventuell weitere Dokumente postalisch bis zum Ende der Antragsfrist am 15.09.2021 an das Rathaus
Stadt Erftstadt, Abteilung 513 Nothilfeanträge, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt oder per E-Mail an: Spendenantrag@erftstadt.de.
Den Antrag finden Sie hier.
Nach der positiven Prüfung Ihres Spendenanspruchs wird Ihnen die entsprechende Summe der Nothilfe ausgezahlt. Über die Verteilung der Spenden entscheidet eine Nothilfekommission nach Maßgabe der beschlossenen Richtlinie.
Darüber hinaus wurde Herr Peter Kamp, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichts Köln, zum Ombudsmann ernannt. Er wird die Kommission beratend begleiten und in besonderen Fällen als unabhängige Schiedsperson akzeptable Regelungen für alle Beteiligten empfehlen.
Antworten zu Fragen Ihres Antrags erhalten Sie unter 02235-409904 oder der E-Mail-Adresse: Spendenantrag@erftstadt.de.