Kreisverwaltung bittet um Beachtung der Umtauschfrist
Bis 2033 muss in Deutschland jeder „alte“ graue oder rosa Papierführerschein sowie der unbefristete Kartenführerschein in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht
werden.
Da die Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises aktuell mit Umtauschanträgen
stark belastet ist, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich an den geltenden
Umtauschfristen zu orientieren. Für den Antrag auf Umtausch des Führerscheins
ist es ausreichend, diesen erst rund drei Monate vor dem Ablauf der Umtauschfrist
zu stellen.
Umtauschfrist für Papierführerscheine – nach Alter gestaffelt:
Für Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden sind, ist die Umtauschfrist nach Geburtsjahrgängen gestaffelt:
Geburtsjahr | Umtausch bis |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
vor 1953 | 19.01.2033 |
Umtauschfrist für Kartenführerscheine – nach Ausstellungsdatum gestaffelt:
Die Umtauschfrist für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, ist wie folgt:
Ausstellungsdatum | Umtausch bis |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Wer vor 1953 geboren ist, braucht, unabhängig vom Führerschein, erst zum 19.01.2033 umtauschen.
Für den Führerscheinumtausch ist neben dem Antrag die Vorlage des Personalausweises, eines biometrischen Passbildes sowie der aktuelle Führerschein erforderlich.
Die Gebühren für den Führerscheinumtausch belaufen sich derzeit auf 24,30 Euro. Hinzu kommt ein Betrag von 1,00 Euro für die Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister.
Wird der neue Kartenführerschein dem Antragsteller unmittelbar zugesandt, fallen zusätzliche Gebühren für den Direktversand (5,09 Euro) und die vorläufige Fahrerlaubnis (10,00 Euro) an.
Da der Rhein-Erft-Kreis mit den kreisangehörigen Kommunen kooperiert, können die entsprechenden Umtauschanträge auch bei der jeweiligen Stadtverwaltung des Wohnortes gestellt werden. Durch diese Verfahrensweise des Rhein-Erft-Kreises benötigt der Kunde nur eine Vorsprache bei seiner Stadtverwaltung und erspart sich die zweimalige persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle. Weitere Informationen sowie der Vordruck zur Antragstellung sind auf der Homepage des Rhein-Erft-Kreises zu finden.