Die Landesregierung und Vertreter des organisierten Karnevals haben sich am Dienstag, 14. Dezember 2021, auf einen gemeinsamen Fahrplan mit Blick auf die kommende Session 2021/2022 verständigt.
Der Karneval wird angesichts des Infektionsgeschehens, der Belastung der Krankenhäuser und der großen Unsicherheit durch die Omikron-Variante auch in dieser Session nicht wie gewohnt stattfinden können.
So erscheinen Veranstaltungen, bei denen sich viele Menschen in engen Innenräumen begegnen, auch in der Session 2021/ 2022 nicht verantwortbar.
Das gilt etwa für Karnevalsbälle, Partyformate und gesellige Karnevalssitzungen, bei denen Abstandgebote und Maskenpflicht nur schwerlich umsetzbar sind. Das Infektionsgeschehen und die Belastung der Krankenhäuser machen Karnevalsveranstaltungen selbst für Geimpfte oder Genesene unter Einhaltung hoher Schutzmaßnahmen (2G+) nicht bedenkenlos möglich.
In enger Abstimmung mit der Landesregierung werden die Karnevalsveranstalter daher mit Blick auf den Gesundheitsschutz auf entsprechende Veranstaltungen verzichten.
Um existenzgefährdende Absagen zu vermeiden, wird eine Absicherung durch Wirtschaftshilfen für Vereine und Veranstalter notwendig werden.
Der Staat hilft hier bei pandemiebedingten Absagen mit finanzieller Unterstützung unter anderem durch den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, der für Karnevalsveranstaltungen bei pandemiebedingten Absagen auf nachdrücklichen Einsatz des Landes einschlägig ist, sowie dem Förderprogramm „Neustart miteinander“ des Landes für eingetragene Vereine.
„Der Karneval gehört zur Identität Nordrhein-Westfalens und ist fester Bestandteil unseres Brauchtums und unserer Kultur – aber er ist mehr als Partys, die nicht zum gegenwärtigen Infektionsgeschehen und der Ausbreitung der Omikron-Variante passen. Der organisierte Karneval in Nordrhein-Westfalen ist sich seiner großen Verantwortung in diesen schweren Zeiten bewusst. Damit beweisen die Karnevalistinnen und Karnevalisten im ganzen Land außergewöhnliche Solidarität, da sie in erster Linie an die Gemeinschaft denken. Ich danke allen Vertretern des Karnevals für den erneut konstruktiven und ergebnisorientierten Austausch und bin dankbar, dass wir gemeinsam die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Menschen an die erste Stelle rücken. Die vielen Vereine und Künstler benötigen Planungssicherheit und finanzielle Unterstützung bei Veranstaltungsabsagen. Die Landesregierung steht an der Seite des vielfältigen Vereinswesens im Karneval und werden das karnevalistische Brauchtum in diesen schweren Zeiten weiter unterstützen“, sagt Ministerpräsident Hendrik Wüst.
Christoph Kuckelkorn, Präsident des Festkomitees Kölner Karneval und Regionalpräsident des Bundes Deutscher Karneval: „Jeder Veranstalter macht sich derzeit Gedanken, welchen Einfluss größere Menschenansammlungen in Innenräumen selbst unter strengsten 2G-Plus-Regeln auf das Infektionsgeschehen haben – das betrifft nicht nur, aber auch den Karneval, für den wir die Verantwortung tragen. Daher sind wir seit Monaten im engen Austausch mit der Staatskanzlei und dem Gesundheitsministerium und sind dort bei unseren Gesprächen auf offene Ohren gestoßen. Niemand kann den Karneval absagen, aber wir können mit Augenmaß daran gehen, große gesellige Veranstaltungen in engen Sälen zu unterlassen.“
Frank Prömpeler, Präsident des Festausschusses Aachener Karneval und Vizepräsident des Bundes Deutscher Karneval: „Es war wichtig, dass wir auch finanzielle Lösungen bei pandemiebedingten Absagen für die Karnevalsgesellschaften finden. Die Staatskanzlei hat uns zugesichert, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die mit großem ehrenamtlichen Engagement agierenden Karnevalsgesellschaften und die mit ihnen verbundenen Künstler geschützt werden. Die Landesregierung möchte das Ehrenamt nicht alleine lassen.”
Die Landesregierung bleibt weiterhin aktiv, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, um Künstler, Technik- und Hilfspersonal sowie Saalbetreiber finanziell zu unterstützen und die karnevalistische Kulturszene zu erhalten.
So soll Vereinen, die durch die Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, effektiv geholfen werden. Weiterhin stehen auch die Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen zur Verfügung.
Dadurch können Einnahmeeinbußen und Verluste bei Total- oder Teilabsagen ausgeglichen werden. Für Sonderfonds und Landesprogramm gilt: Sie springen mit Ausfallzahlungen auch dann ein, wenn private Veranstalter oder Vereine pandemiebedingt freiwillig die Veranstaltung absagen.
Der Sonderfonds erkennt Absagen von Kulturveranstaltungen, die vom 18. November 2021 bis 28. Februar 2022 stattfinden sollten, grundsätzlich als „pandemiebedingt“ an. Die Anträge werden bei den Bezirksregierungen gestellt.