Am Sonntagabend (25. April) ist Polizisten nach Eintreten der Ausgangssperre ein Fahrzeug besetzt mit fünf Personen aufgefallen. Einer Verkehrskontrolle entzog sich der minderjährige Fahrer zunächst durch Flucht.
Die Beamten fuhren um 22.55 Uhr auf der Leipziger Straße und stellten in Höhe der Straße ‚Zum Biotop‘ einen grauen Mazda fest, der mit fünf Personen besetzt war. Die Beamten wollten eine Verkehrskontrolle durchführen, folgten dem Fahrzeug und forderten den Fahrer des Wagens durch Anhaltesignale und Blaulicht auf, sein Fahrzeug zu stoppen. Dieser fuhr jedoch unmittelbar nach Erblicken des Streifenwagens in entgegengesetzte Richtung davon. Die Beamten folgten dem Fahrzeug zunächst bis zum Märchenring, wo sich die Verfolgung fortsetzte. Der Fahrer wechselte immer wieder die Fahrtrichtung. Zunächst fuhr er in Richtung Ahe, dann nach Quadrath-Ichendorf, in Richtung Horrem und zurück nach Bergheim. Die Fahrt ging weiter in Richtung Elsdorf, dann zurück nach Thorr. Von dort aus fuhren die fünf Personen über Grouven nach Elsdorf. In der Ortschaft Esch versperrten hinzugerufene Verstärkungskräfte die Weiterfahrt und der Fahrer stoppte die gefährliche Fahrt auf der Gladbacher Straße. Während des Fluchtversuchs vor der Polizei hatte der Jugendliche den Wagen immer wieder auf den Gehweg gesteuert. Außerdem missachtete er rotzeigende Ampeln und die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bestand nicht. In dem Mazda trafen die Beamten vier 14-Jährige und einen 15-Jährigen an. Das Fahrzeug und den zugehörigen Schlüssel hatten sich die Jugendlichen unbemerkt von der Mutter einer der Insassen genommen. Der 14-jährige Fahrer ist schon alleine altersbedingt nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und hatte nach ersten Ermittlungen zuvor Betäubungsmittel konsumiert. Die Polizisten stellten das Auto verschlossen ab und nahmen die Jugendlichen mit zu einer Polizeiwache. Nach einem positiven Drogentest entnahm dem 14-Jährigen ein Arzt eine Blutprobe. Er wird sich in einem Strafverfahren wegen diversen Verkehrsvergehen verantworten müssen. Die fünf Jugendlichen wurden im Anschluss in die Obhut ihrer Eltern gegeben. Gegen sie leiteten die Polizisten Verfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz ein.