Am 19. Oktober 2024 wurde der libysche Staatsangehörige Omar A. auf Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Bernau bei Berlin festgenommen. Die Bundesanwaltschaft hatte die Festnahme angeordnet, nachdem er verdächtigt wurde, die terroristische Vereinigung „Islamischen Staat“ (IS), zu unterstützen. Bei der Festnahme waren mehrere Behörden, darunter die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt, beteiligt.
Die Ermittlungen ergaben, dass Omar A. seit mindestens Oktober 2024 einen Anschlag mit Schusswaffen auf die israelische Botschaft in Berlin plante. In einem Messenger-Chat kommunizierte er mit einem IS-Mitglied, um Details zu seinem Vorhaben auszutauschen. Der Haftbefehl wirft ihm vor, sich aktiv an der Planung eines öffentlichkeitswirksamen Anschlags beteiligt zu haben.
Zusätzlich zur Festnahme wurden auch Durchsuchungen in den Wohnräumen des Beschuldigten und einer nicht tatverdächtigen Person im Rhein-Sieg-Kreis durchgeführt. In St. Augustin wurde die Wohnung seines Onkels durchsucht, wo Ermittler auch ein Fahrzeug sicherstellten, das möglicherweise mit den Anschlagsplänen in Verbindung stand. Diese Maßnahmen wurden ergriffen, um weitere Beweise zu sammeln und mögliche Mitverschwörer zu identifizieren.
Der Beschuldigte wurde am 20. Oktober 2024 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden sollte. Die Festnahme und die darauf folgenden Ermittlungen verdeutlichen die kontinuierlichen Bemühungen der Sicherheitsbehörden, die Gefahren durch islamistische Extremisten zu bekämpfen und geplante Anschläge im Keim zu ersticken.