Die Festnahmen erfolgten an verschiedenen Orten in Nordrhein-Westfalen. Der Einsatz ging auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zurück und war zudem eng mit Ermittlungsbehörden in den Niederlanden koordiniert. Dort kam es zeitgleich zur Festnahme von zwei weiteren Personen.
Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, eine terroristische Vereinigung im Inland gegründet und sich an dieser mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Zudem wird ihnen die Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).
In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Die sieben vorgenannten Beschuldigten sind seit Längerem miteinander bekannt und teilen eine radikal-islamische Einstellung. Kurz nach Beginn des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2022 reisten sie von dort aus nahezu zeitgleich nach Deutschland ein. Ende Juni 2022 schlossen sie sich hier zu einer terroristischen Vereinigung zusammen, mit dem Ziel, in Deutschland öffentlichkeitswirksame Anschläge im Sinne des IS zu verüben. Der Vereinigung gehörte auch der heute in den Niederlanden festgenommene Mann an. Die Gruppierung stand in Kontakt mit im Ausland befindlichen Mitgliedern des regionalen IS-Ablegers „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK). Zur Umsetzung ihres Vorhabens fassten die Beschuldigten bereits Anschlagsobjekte in Deutschland ins Auge, kundschafteten mögliche Tatorte aus und versuchten, sich Waffen zu beschaffen. Ein konkreter Anschlagsplan bestand allerdings zum Zeitpunkt der heutigen Festnahme noch nicht.
Die Beschuldigten werden im Laufe des heutigen Tages sowie morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.