In den letzten beiden Wochen fanden im Stadtgebiet Bergheim erstmalig nach vier Jahren wieder Testeinkäufe zum Jugendschutz statt. Eine 16-jährige Schülerpraktikantin in Begleitung von Mitarbeitern des Ordnungsamtes versuchte in 60 Bergheimer Geschäften für sie verbotene Waren zu kaufen.
Problemlos erhielt sie in 31 Betrieben Tabakwaren oder hochprozentige Alkoholika, die erst ab 18 Jahren verkauft werden dürfen. Somit fielen über die Hälfte der Betriebe durch. Das Ergebnis macht deutlich, dass in den Betrieben das Thema „Jugendschutz“ deutlich stärker in den Fokus genommen werden muss.
Es werden nun entsprechende Bußgeldverfahren seitens des Ordnungs- und Gewerbeamtes eingeleitet. Diese Verfahren richten sich gegen den jeweiligen Verkäufer und unter Umständen auch gegen den Gewerbetreibenden selbst. Bei Wiederholungstätern werden entsprechend höhere Bußgelder festgesetzt, die einen Eintrag ins Gewerbezentralregister zur Folge haben.
Die Verwaltung beabsichtigt aufgrund des Ergebnisses in diesem Jahr noch weitere Kontrollen dieser Art durchzuführen.