Am Samstagabend (04.03.2023) eilten Beamte der Polizeiwache Bad Godesberg einer Frau im Stadtbezirk Bad Godesberg zu Hilfe. Nach bisherigem Ermittlungsstand soll sie zuvor von ihrem Ehemann mit der Faust und einem Stuhl geschlagen sowie getreten worden sein.
Im Gespräch machte die Frau Angaben über regelmäßig von ihrem Mann ausgehende Gewalttätigkeiten. Der 41-jährige Tatverdächtige wurde daraufhin der Wohnung verwiesen. Außerdem wurde ihm ein zehntägiges Rückkehrverbot für die Wohnung ausgesprochen. Sollte er dieses Verbot nicht beachten, droht ihm ein Zwangsgeld von 500,- Euro. Zudem erwartet den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Zehn-Tage-Frist einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Geschädigte wurde von den Beamtinnen und Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte hingewiesen.
Häusliche Gewalt – Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln